Auch der Landkreis Bayreuth wird wohl in den nächsten Tagen eine Inzidenz von mehr als 35 aufweisen. Das heißt für Sie die 3G Regel tritt in Kraft.
Was bedeutet die 3G-Regel?
Öffentliche Einrichtungen und Dienste können nur noch in Anspruch genommen werden, sofern die Person geimpft, genesen oder negativ getestet ist – zu belegen per Nachweis auf dem Handy oder auf Papier.
Impf-, Genesenen- und Testnachweise werden konkret Voraussetzung für:
- den Zugang zu Krankenhäusern, Alten-und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
- den Zugang zur Innengastronomie
- die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik)
- Sport im Innenbereich
- die Beherbergung in Hotels und Pensionen
Gefordert wird ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt, oder ein negativer PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Ab dem 11. Oktober müssen diese Tests selbst bezahlt werden.
Eine Liste von Teststationen in der Nähe finden Sie bei uns im Haus.
Viele Grüße